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Hörgeräteanpassung

 
Gutes Hören, fernsehen, telefonieren, Musik geniessen und sich unterhalten – eine Selbstverständlichkeit?  
Schlecht zu hören ist für viele Leute ein Problem, unabhängig vom Alter. Vor einigen Arten von Hörschäden kann man sich schützen, andere lassen sich operativ beheben, aber häufig kann nur mit einem Hörgerät geholfen werden.  

Kosten:

AHV-Alter:
die AHV bezahlt 75% der Kosten an 1 Hörgerät entsprechend der Indikationsstufe

Kinder, Berufstätige, Nichtberufstätige und Hausfrauen:
die IV bezahlt 100% der Kosten für 2 Hörgeräte entsprechend der Indikationsstufe  

Wie gehen Sie vor?

Vereinbaren Sie in unserer Sprechstunde einen Termin für eine Hörgeräteabklärung. Wir beurteilen dann aufgrund der Untersuchungsbefunde, ob die Kriterien für eine Kostenübernahme durch die IV oder AHV erfüllt sind und in welchem Umfang (Indikationsstufe).

Falls die Kriterien erfüllt sind, stellen Sie einen Antrag an die IV bzw. AHV, wir geben Ihnen das entsprechende Formular.

Wir führen die notwendigen Zusatzuntersuchungen für die IV bzw. AHV durch (Expertise I).

Nun erfolgt die Anpassung des Hörgerätes durch einen Hörgeräteakustiker Ihrer Wahl.

Nach erfolgter Anpassung, werden wir eine Erfolgsprüfung durchführen (Expertise II) und bei gutem Resultat gegenüber der IV bzw. AHV die Kostenübernahme befürworten.