2-jährige berufliche Grundbildung im Bereich Betreuung und Pflege
Betreuung und Pflege
Die Assistentin, der Assistent Gesundheit und Soziales nimmt Pflege- und Betreuungsaufgaben gemäss Auftrag wahr. Sie/Er unterstützt Klientinnen und Klienten bei den Aktivitäten des Alltags, führt selbständig Haushaltarbeiten im Wohnbereich durch und beachtet die Hygiene und Sicherheitsvorschriften. Die Assistentin/der Assistent Gesundheit und Soziales erledigt einfache administrative und logistische Arbeiten aus dem eigenen Tätigkeitsbereich.
Assistenzberuf
Die neue Ausbildung richtet sich an Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr. Die Ausbildung zur/zum Assistentin/ Assistent Gesundheit und Soziales dauert zwei Jahre. Der praktische Teil der Ausbildung findet in einem Lehrbetrieb des Gesundheits- und Sozialwesens statt. Der schulische Unterricht an der Berufsfachschule umfasst einen Tag pro Woche. Während der gesamten Ausbildungszeit werden 24 Tage überbetriebliche Kurse besucht. Neben den fachlichen Themen wird auf das persönliche und soziale Verhalten besonderer Wert gelegt.
Eidgenössischer Berufsattest
Die Ausbildung schliesst mit einem eidgenössischen Berufsattest EBA ab. Der anerkannte Abschluss bietet Zugang zu Weiterbildungsmöglichkeiten. Bei entsprechender Eignung ist ein Einstieg in die dreijährigen Grundbildungen Fachfrau/Fachmann Betreuung (FABE) und Fachfrau/ Fachmann Gesundheit (FAGE) mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis möglich.
Voraussetzungen
- Abgeschlossene obligatorische Schulzeit.
- Gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse.
- Körperliche und geistige Gesundheit und Belastbarkeit.
- Absolviertes Schnupperpraktikum von mindestens 5 Tagen.
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Mit den Bewerbungsunterlagen ist die Auswertung der Eignungsanalyse Multicheck® "Attestabklärung EBA" mitzusenden(http://multicheck.potentials.ch/de/junior/eba.html).
Zugang zum Titel für Erwachsene
Neben dem üblichen Zugang zum Qualifikationsverfahren und zum Titelerwerb am Ende der zweijährigen beruflichen Grundbildung bestehen für Erwachsene zwei weitere Möglichkeiten:
- direkte Anmeldung für das Qualifikationsverfahren gemäss Art. 32 BBV. Voraussetzung ist, dass innerhalb der gemäss Art. 32 BBV geforderten 5 Jahre Erwerbstätigkeit mindestens das Äquivalent eines Vollzeitjahres im Berufsfeld Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales geleistet worden ist.
- Zugang zum Titelerwerb durch das Validierungsverfahren. Weitere Informationen finden Sie auf www.validacquis.ch
Lehrstellen
Verschiedene Betriebe aus dem Gesundheits- und Sozialwesen stellen Lehrstellen zur Verfügung. Dies sind:
- Institutionen für Behindertenbetreuung
- Alters- und Pflegeheime
- Spitexorganisationen
- Spitäler/Kliniken
Der Weg zur Lehrstelle
Bewerbungsunterlagen sind direkt an den Lehrbetrieb zu senden. Der Lehrbetrieb prüft das Dossier und entscheidet über die Bearbeitung der Anfrage. Bei Weiterführung der Bewerbung wird ein Vorstellungsgespräch durchgeführt. Der Lehrbetrieb entscheidet über eine Zusage oder Absage für den Lehrvertrag. Während der Ausbildung wird eine Entschädigung bezahlt.
Zurzeit (Feb 2012) sind die Ausbildungsplätze Asisstenz Ges & Soz alle vergeben!
Kontaktperson:
Walter DiMauro
Berufsbildungsverantwortlicher
Chirurgie / Orthopädie
Kantonspital Bruderholz
CH-4101 Bruderholz / BL
Telefon: +41 (0)61 436 30 63
mailto:Walter.DiMauro@ksbh.ch