Respektvoll im Umgang mit Ihnen
Wir wollen Ihnen den Aufenthalt in unserem Haus so angenehm wie möglich gestalten. Sie sollen sich bei uns geborgen und sicher fühlen. Wir betreuen Sie mit Einfühlungsvermögen und mit Respekt. Deshalb pflegen wir von Anfang an das Gespräch mit Ihnen und Ihren Angehörigen. So binden wir Sie in Entscheidungen mit ein. Teilen Sie uns bitte Ihre Erwartungen mit. Fragen Sie unbesorgt nach, wenn Ihnen etwas nicht klar ist. Wir haben stets ein offenes Ohr für Sie.
Ihre Rechte und Pflichten
Es ist uns ein Anliegen, dass Sie sich in unserem Spital wohl fühlen. Daher haben Sie Anspruch auf eine freundliche und rücksichtsvolle Behandlung und Betreuung.
Rechten stehen immer auch Pflichten gegenüber. Wir danken Ihnen, wenn Sie die Hinweise im vorliegenden Informationsblatt und den Anordnungen des Personals Folge leisten. Ebenso bitten wir Sie auf Ihre Mitpatienten Rücksicht zu nehmen.
Die Kantonale Patientenverordnung orientiert Sie detaillierter über Ihre Rechte und Pflichten als Patient. Diese Verordnung können Sie bei Ihrer Stationsleitung zur Einsichtnahme anfordern.
Information:
Sie haben ein Anrecht darauf, von Ihren Ärzten umfassend und verständlich über Ihre Krankheit und Ihre Behandlung informiert zu werden. Fragen Sie nach, bis Sie alles wissen und verstehen, was Sie erfahren möchten.
Beschwerden:
Wenn Sie mit irgendetwas unzufrieden sind oder sich sogar in Ihren Rechten verletzt fühlen, können Sie sich beschweren.
Wir würden es begrüssen, wenn Sie zuerst das Gespräch mit uns suchen würden. Meist ist das direkte Ansprechen die beste Möglichkeit Missverständnisse zu vermeiden und Bedürfnisse darzulegen. Sprechen Sie mit der Pflegeperson oder dem Arzt, der Ärztin. Sie haben auch für diese Anliegen immer ein offenes Ohr.
Sollte Ihnen das Gespräch nicht möglich sein oder wollen Sie das nicht, so können Sie sich auch schriftlich an die Spitalleitung wenden. Auf Ihren Wunsch hin, nimmt diese dann mit Ihnen auch Kontakt auf.
Besonderer Hinweis:
Es ist unser oberstes Ziel, wenn immer möglich Patienten zu heilen. Es gibt aber immer wieder Situationen, bei denen die ärztliche Kunst nicht mehr weiterhelfen kann und Menschen sterben müssen.
Für Angehörige kann dabei kurz nach dem Tod eines nahe stehenden Menschen die Vorstellung einer Obduktion (Autopsie) sehr belastend sein. Eine Obduktion ist aber nach wie vor eine durch nichts ersetzbare Methode der Qualitätskontrolle der ärztlichen Diagnostik und Behandlung.
Biopsien (Gewebeproben) und wissenschaftliche Untersuchungen:
Während Ihres Spitalaufenthaltes werden Ihnen möglicherweise Gewebeproben entnommen. Nach der Untersuchung werden sie aus gesetzlichen Gründen und auch zu Ihrer Sicherheit aufbewahrt. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die Gewebeproben möglicherweise noch einmal neu untersucht, entweder im Rahmen einer Qualitätsüberprüfung oder für eine wissenschaftliche Untersuchung.
Jedes wissenschaftliche Projekt muss von der Ethikkommission beider Basel bewilligt werden. Wenn den Wissenschaftlern zudem daran gelegen ist, persönliche oder medizinische Angaben zu Ihrer Person zu erhalten, so werden Sie vorgängig um Ihre Einwilligung gebeten. Sie dürfen diese Einwilligung verweigern.
Patientenverfügung zu Obduktion und Transplantation:
Vielleicht haben Sie genaue Vorstellungen davon, ob nach Ihrem Tod später einmal Organe zu Transplantationszwecken entnommen werden dürfen, oder ob eine Autopsie an Ihrem Körper durchgeführt werden darf oder nicht. Sie können Ihre Wünsche dazu schriftlich festhalten. Ein derartiges Dokument, das von Ihnen unterschrieben und datiert sein muss, bezeichnet man als Patientenverfügung. Sie können darin auch weitere Wünsche festhalten, z.B. ob bei Ihnen bei einem Herzstillstand eine Reanimation oder andere lebensverlängernde Massnahmen durchgeführt werden sollen. Einen Vordruck einer Patientenverfügung händigt Ihnen die Abteilungsschwester auf Wunsch gerne aus.
Bitte stellen Sie sicher, dass eine allfällige Patientenverfügung ihrem behandelnden Arzt und Ihren Angehörigen bekannt ist.
Wir wollen Ihnen den Aufenthalt in unserem Haus so angenehm wie möglich gestalten. Sie sollen sich bei uns geborgen und sicher fühlen. Wir betreuen Sie mit Einfühlungsvermögen und mit Respekt. Deshalb pflegen wir von Anfang an das Gespräch mit Ihnen und Ihren Angehörigen. So binden wir Sie in Entscheidungen mit ein. Teilen Sie uns bitte Ihre Erwartungen mit. Fragen Sie unbesorgt nach, wenn Ihnen etwas nicht klar ist. Wir haben stets ein offenes Ohr für Sie.
Ihre Rechte und Pflichten
Es ist uns ein Anliegen, dass Sie sich in unserem Spital wohl fühlen. Daher haben Sie Anspruch auf eine freundliche und rücksichtsvolle Behandlung und Betreuung.
Rechten stehen immer auch Pflichten gegenüber. Wir danken Ihnen, wenn Sie die Hinweise im vorliegenden Informationsblatt und den Anordnungen des Personals Folge leisten. Ebenso bitten wir Sie auf Ihre Mitpatienten Rücksicht zu nehmen.
Die Kantonale Patientenverordnung orientiert Sie detaillierter über Ihre Rechte und Pflichten als Patient. Diese Verordnung können Sie bei Ihrer Stationsleitung zur Einsichtnahme anfordern.
Information:
Sie haben ein Anrecht darauf, von Ihren Ärzten umfassend und verständlich über Ihre Krankheit und Ihre Behandlung informiert zu werden. Fragen Sie nach, bis Sie alles wissen und verstehen, was Sie erfahren möchten.
Beschwerden:
Wenn Sie mit irgendetwas unzufrieden sind oder sich sogar in Ihren Rechten verletzt fühlen, können Sie sich beschweren.
Wir würden es begrüssen, wenn Sie zuerst das Gespräch mit uns suchen würden. Meist ist das direkte Ansprechen die beste Möglichkeit Missverständnisse zu vermeiden und Bedürfnisse darzulegen. Sprechen Sie mit der Pflegeperson oder dem Arzt, der Ärztin. Sie haben auch für diese Anliegen immer ein offenes Ohr.
Sollte Ihnen das Gespräch nicht möglich sein oder wollen Sie das nicht, so können Sie sich auch schriftlich an die Spitalleitung wenden. Auf Ihren Wunsch hin, nimmt diese dann mit Ihnen auch Kontakt auf.
Besonderer Hinweis:
Es ist unser oberstes Ziel, wenn immer möglich Patienten zu heilen. Es gibt aber immer wieder Situationen, bei denen die ärztliche Kunst nicht mehr weiterhelfen kann und Menschen sterben müssen.
Für Angehörige kann dabei kurz nach dem Tod eines nahe stehenden Menschen die Vorstellung einer Obduktion (Autopsie) sehr belastend sein. Eine Obduktion ist aber nach wie vor eine durch nichts ersetzbare Methode der Qualitätskontrolle der ärztlichen Diagnostik und Behandlung.
Biopsien (Gewebeproben) und wissenschaftliche Untersuchungen:
Während Ihres Spitalaufenthaltes werden Ihnen möglicherweise Gewebeproben entnommen. Nach der Untersuchung werden sie aus gesetzlichen Gründen und auch zu Ihrer Sicherheit aufbewahrt. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die Gewebeproben möglicherweise noch einmal neu untersucht, entweder im Rahmen einer Qualitätsüberprüfung oder für eine wissenschaftliche Untersuchung.
Jedes wissenschaftliche Projekt muss von der Ethikkommission beider Basel bewilligt werden. Wenn den Wissenschaftlern zudem daran gelegen ist, persönliche oder medizinische Angaben zu Ihrer Person zu erhalten, so werden Sie vorgängig um Ihre Einwilligung gebeten. Sie dürfen diese Einwilligung verweigern.
Patientenverfügung zu Obduktion und Transplantation:
Vielleicht haben Sie genaue Vorstellungen davon, ob nach Ihrem Tod später einmal Organe zu Transplantationszwecken entnommen werden dürfen, oder ob eine Autopsie an Ihrem Körper durchgeführt werden darf oder nicht. Sie können Ihre Wünsche dazu schriftlich festhalten. Ein derartiges Dokument, das von Ihnen unterschrieben und datiert sein muss, bezeichnet man als Patientenverfügung. Sie können darin auch weitere Wünsche festhalten, z.B. ob bei Ihnen bei einem Herzstillstand eine Reanimation oder andere lebensverlängernde Massnahmen durchgeführt werden sollen. Einen Vordruck einer Patientenverfügung händigt Ihnen die Abteilungsschwester auf Wunsch gerne aus.
Bitte stellen Sie sicher, dass eine allfällige Patientenverfügung ihrem behandelnden Arzt und Ihren Angehörigen bekannt ist.