Aufnahme auf die Warteliste
Die Anmeldung erfolgt mittels Formular direkt bei der Leiterin Kinderkrippe. Sie sollte möglichst frühzeitig erfolgen.
Die Anmeldung erfolgt mittels Formular direkt bei der Leiterin Kinderkrippe. Sie sollte möglichst frühzeitig erfolgen.
Aufnahme in einen festen Betreuungsplatz
Über die Aufnahme entscheidet die Leiterin Kinderkrippe oder deren Stellvertretung. Die Aufnahme von der Warteliste auf einen festen Betreuungsplatz ist nicht garantiert. Mitarbeitende des Kantonsspital Baselland / Bruderholz haben Vorrang zur Aufnahme.
Zwischen der Anmeldung und der Aufnahme kann eine Wartefrist bestehen. Bei großem Bedarf an Betreuungsplätzen wird eine Warteliste über die angemeldeten Kinder geführt.
Versicherungen
Die Eltern sind verpflichtet, für die Kinder eine Kranken- und Unfallversicherung wie auch eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.
Die Eltern sind verpflichtet, für die Kinder eine Kranken- und Unfallversicherung wie auch eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.
Eingewöhnungszeit
Auf eine ruhige und geplante Eingewöhnungszeit legen wir sehr viel Wert, damit das Kind und die Eltern sich an den neuen Alltag, die neue Umgebung und die neuen Betreuungspersonen gewöhnen können. Sie sollten sich zwei Wochen vor dem definitiven Eintritt frei halten, um diese ruhige Eingewöhnungsphase mit uns gemeinsam gestalten zu können.
Auf eine ruhige und geplante Eingewöhnungszeit legen wir sehr viel Wert, damit das Kind und die Eltern sich an den neuen Alltag, die neue Umgebung und die neuen Betreuungspersonen gewöhnen können. Sie sollten sich zwei Wochen vor dem definitiven Eintritt frei halten, um diese ruhige Eingewöhnungsphase mit uns gemeinsam gestalten zu können.
Kontakt
Kinderkrippe
Kantonsspital Baselland /
Bruderholz
Nicole Fischer, Leiterin Kinderkrippe
4101 Bruderholz
Tel. 061/436 30 83;
E-Mail: nicole.fischer@ksbh.ch